Fördermöglichkeiten

Förderung für Privatpersonen/Arbeitslose über Bildungsgutschein (BGS)

Was ist der Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit, die es Arbeitslosen und Arbeitssuchenden ermöglicht, an beruflichen Weiterbildungen teilzunehmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Wer kann gefördert werden?

  • Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine berufliche Weiterbildung benötigen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
  • Personen, die zusätzliche oder ergänzende Qualifikationen erwerben müssen.

Wie erhält man einen Bildungsgutschein?

  • Beratungsgespräch: Bei einem Beratungsgespräch erstellen .
  • Antragstellung: Nach dem Beratungsgespräch und der Prüfung der Voraussetzungen erhältst du den Bildungsgutschein.
  • Ausfüllen des Bildungsgutscheins: Wähle eine zugelassene Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger.

Genauere Informationen der Agentur für Arbeit finden Sie hier: Link

Förderung für Arbeitgeber über das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es Unternehmen, Zuschüsse für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu erhalten. Die Agentur für Arbeit fördert sowohl die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen als auch Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung.

Wer kann gefördert werden?

  • Beschäftigte mit und ohne Berufsabschluss, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden

Welche Kosten werden übernommen?

  • Lehrgangskosten einschließlich Prüfungsgebühren.
  • Lohnkostenzuschüsse für den Zeitraum der Weiterbildung.
  • Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung.

Wie beantragt man die Förderung?

  • Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit: Setzen Sie sich mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit in Verbindung. In einem Beratungsgespräch werden die Höhe der Zuschüsse und die erforderlichen Unterlagen besprochen.
  • Erforderliche Unterlagen zusammenstellen:
      •  Beschäftigungsnachweise:
             •   
    Beschäftigtenfragebogen der Agentur für Arbeit.
             •   Kopie des Arbeitsvertrags als Nachweis der bestehenden Anstellung.
             •   Lohnnachweise der letzten drei Monate zur Berechnung des Lohnkostenzuschusses.
      •  Unterlagen zur Weiterbildung der ZBA:
             •   
    Angebot unserer Weiterbildung mit Beschreibung, Dauer und Kosten (Unser Kursblatt).
             •   Nachweis der AZAV-Zertifizierung unseres Bildungsträgers (Unser Trägerzertifikat).
             Diese Unterlagen stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
      •  Unternehmensbezogene Nachweise:
             •   
    Angaben zur Unternehmensgröße, um die Förderhöhe zu bestimmen.
             •   Begründung des Qualifizierungsbedarfs (z. B. Digitalisierung, Fachkräftemangel).
  • Antragstellung: Nachdem die erforderlichen Unterlagen erfolgreich zusammengestellt wurden, müssen diese bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Förderleistungen der Agentur für Arbeit

(Quelle: Website der Agentur für Arbeit)